Schadstoffsanierung
umweltgerechte und sichere Entsorgung
Bei der Sanierung oder beim Abriss vieler Bauwerke und technischer Anlagen können durch die Freisetzung giftiger, krebserregender oder erbgutverändernder Stoffe und Materialien Gesundheitsrisiken auftreten.
Deshalb ist es wichtig und gesetzlich vorgeschrieben, diese Stoffe vor Beginn von Baumaßnahmen zu erkennen, Gefährdungen zu ermitteln, Schutzkonzepte zu entwickeln, entsprechende Schutzvorkehrungen beim Umgang und bei der Demontage dieser Stoffe zu treffen und eine umweltgerechte und sichere Entsorgung durchzuführen.
Unsere Leistungsschwerpunkte haben wir deshalb auf die fachgerechte Sanierung von belasteten Bauwerken/Bauwerksteilen und Anlagen gelegt
Ihr Ansprechpartner
Herr Ronny Herrmann
Prokurist
Tel. 03301 - 20 70 9-16
E-Mail: r.herrmann(at)erv-info.de
Folgende Schadstoffe werden von uns beseitigt und entsorgt:
- Asbest (schwach- oder starkgebunden); fand die technisch weitaus breiteste Anwendung, zum größten Teil als Armierungsfaser in Asbestzement.
- Polychlorierte Biphenyle (PCB); (giftige organische Chlorverbindungen, z. B. in Transformatoren oder Kondensatoren)
- Pentachlorphenol (PCP); (chlorierter, aromatischer Kohlenwasserstoff, der ein Phenol-Derivat darstellt, bei dem alle aromatischen Wasserstoffatome durch Chlor ersetzt sind. z. B. in Holzschutzmitteln)
- Lindan (HCH); bzw. γ-Hexachlorcyclohexan ist ein Halogenkohlenwasserstoff, der vor allem als Insektizid genutzt wird.
- Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK); Sie entstehen bei der unvollständigen Verbrennung von organischem Material wie Holz, Kohle oder Öl.
- Künstliche Mineralfasern (KMF); sind künstlich erzeugte Mineralfasern, die größtenteils als Dämmwolle in Form von Steinwolle und Glaswolle verarbeitet werden. Die Faserarten werden am häufigsten im Bauwesen verwendet.
- Schimmelpilz
- Damit leisten wir einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz.
Entsorgung von nicht gefährlichen HBCD-haltigen
Polystyrolabfällen aus dem Baubereich
Der Bundesrat hat am 07.07.2017 die Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung – POP-Abfall-ÜberwV) beschlossen. Dies betrifft Dämmplatten aus Fassaden, Zwischendecken, Kellerdämmung jeweils mit geringen Anhaftungen).
- AS 170604 - Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt
- AS 170904 - gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen
Sie möchten Abfall sicher, gesetzeskonform und umweltgerecht entsorgen? Sie haben Fragen und wollen sich beraten lassen? Wir bieten umfassende Dienstleistungen rund um nicht gefährliche aber auch gefährliche Abfälle. Sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gern
persönlich, kompetent und fundiert
Wir wissen, dass das Thema Abfallmanagement schnell komplex werden kann.
Wir helfen Ihnen bei Fragen und Problemen gerne weiter und finden sicher eine passende Lösung für Ihr Anliegen.
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