Baustellenservice
Bauendreinigung, Asbestsanierung u.v.m.
Nach Aufnahme des IST-Zustandes und ausführlichen Absprachen mit unseren Auftraggebern wird für jedes Objekt ein individuelles Konzept entwickelt. Dadurch ist die direkte Führung der Mitarbeiter vor Ort, ein hoher Synergie-Effekt beim Personal- und Geräteeinsatz, ein geringer Zeitaufwand bei der Abstimmung sowie das Handling und die Haftung aus einer Hand gewährleistet.
Ihr Ansprechpartner
Herr Ronny Herrmann
Prokurist
Tel. 03301 - 20 70 9-16
E-Mail: r.herrmann(at)erv-info.de
Baustellenentsorgung und Reinigungsdienstleistungen:
- vollständiges Abfallmanagement
- Baureinigung und Bauabfallentsorgung
- Entkernungs- und Abbrucharbeiten
- Abbruch von Asbestzement (Sachkundiger gemäß TRGS 519, Nr. 2.7)
- Bauabschlussreinigung incl. Flächenreinigung
- Reinigung von Industriemaschinen und Anlagen
- Beräumung und Reinigung von Liegenschaften, Betrieben und Wohneinheiten
- Straßen- und Volksfestreinigung
1. Abbruch und Entkernung
- maschineller Komplettabbruch
- Sanierungsvorbereitungen
- Ausbau von Fenstern und Türen
- Abbruch von Wänden und Decken
- Entfernung von Fliesen
- Belagentfernung
- Dielenentfernung
- Putzabbruch
- Ausbau von Heizung, Rohren, Sanitär etc
2. Baureinigung
Die Baureinigung ist untergliedert in die Baugrobreinigung (oft als Bauzwischenreinigung bezeichnet) und die Baufeinreinigung. Die Baugrobreinigung wird während der Bauphase durchgeführt.
Für eine saubere Baustelle werden wir als Baureiniger sorgen. Beräumung und Entsorgung der Baureste und des Bauschutts, staubfreies Kehren der Böden mittels Kehrspänen, Absaugen der verstaubten Flächen durch Industriesauger - für uns kein Problem
Wichtigste Kundenvorteile
- Schützen der Bodenbeläge vor Inanspruchnahme der Nutzer
- Herstellung eines guten Reinigungszustandes zur Bauübergabe
3. Asbestsanierung (festgebundener Asbest)
Als Fachunternehmen mit langjähriger Erfahrung empfehlen wir grundsätzlich die Demontage und Entsorgung der Asbestbaustoffe. Die gesetzliche Grundlage und gleichzeitig Arbeitsanweisung ist die "Technische Regel für Gefahrstoffe 519". Derartige Sanierungsmaßnahmen dürfen nur von zugelassenen Fachfirmen mit der entsprechenden technischen Ausrüstung und dafür qualifiziertem Personal ausgeführt werden.
Neben der Anmeldung der Baustelle bei der zuständigen Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft müssen weitere Bedingungen erfüllt werden. Oberste Priorität haben der Gesundheits- und Arbeitsschutz des Sanierungspersonals und das Gebot der Faserminimierung. Sichergestellt wird dies durch entsprechende Schutzausrüstung (Einweganzug, P2-Halbmasken, Arbeitsschutzhandschuhe, Schutzhelm und Sicherheitsschuhe) und Absturzsicherungen je nach Art des Sanierungsobjektes.
Während der Demontage muss darauf geachtet werden, dass die Befestigungen sorgsam gelöst werden, möglichst wenig Bruch entsteht, die entsprechenden Stellen abgesaugt und anschließend restfasergebunden werden. Die Asbestzementprodukte werden dann in PE-Folie verpackt, gekennzeichnet und zugelassen transportiert und deponiert. Bitte informieren Sie sich über unsere derzeitigen Preise.
Wir beraten Sie gern
persönlich, kompetent und fundiert
Wir wissen, dass das Thema Abfallmanagement schnell komplex werden kann.
Wir helfen Ihnen bei Fragen und Problemen gerne weiter und finden sicher eine passende Lösung für Ihr Anliegen.
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!